Solargipfel

Neue Fristen und alte Tarife bei Solarstromvergütung

Bundesumweltminister Norbert Röttgen scheint sich mit Vertretern der Photovoltaik-Branche auf das künftige Vergütungsmodell für Solarstrom geeinigt zu haben.

Anstelle der halbjährlichen Absenkung der Einspeisetarife für Solarstrom sollen monatliche oder vierteljährliche Fristen treten. Doch die bislang geltenden 24 Prozent, die als Obergrenze für die jährliche Kürzung der Vergütung gelten, werden aller Voraussicht nach nicht angerührt.

Heißt: Die Einspeisevergütung für Solarstrom soll nicht mehr wie bisher schlagartig an zwei Stichtagen im Jahr sinken, sondern allmählich aber dafür in kürzeren Intervallen. Vor dem letzten Stichtag, dem 31. Dezember 2011, hatte eine Art Torschlusspanik dafür gesorgt, dass allein im Dezember gut 3 Gigawatt Photovoltaik ans Netz angeschlossen wurden. Das entspricht mehr als einem Drittel der gesamten Solarstrom-Neuinstallation von 2011.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat die Neuerungen bislang begrüßt. Das Treffen mit Röttgen habe in offener und konstruktiver Atmosphäre stattgefunden, heißt es in einer entsprechenden Meldung.

Dem BSW war in erster Linie daran gelegen, dass die Logik der Ökostromförderung grundsätzlich erhalten bleibt. Das von Kreisen der FDP ins Spiel gebrachte Modell eines festen Deckels, der von vornherein den jährlichen Neubau von Solarstromleistung auf ein bestimmtes Maß begrenzt hätte, galt als die große Gefahr, die es zu bannen galt.

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